Unsere Mission

Stark für Inklusion

Für Behörden:

Verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner

Öffentliche Auftraggeber können sich auf uns verlassen. Wir vermitteln Fachkräfte für die Unterstützung von Schüler:innen und Kindergartenkindern mit besonderen Bedürfnissen. Schulbegleitung, Kita-Assistenz oder Therapie: im erfahrenen Team des Lern- und Therapiezentrums finden wir immer die passenden Expert:innen für Ihr Anliegen. Um Kindern und Jugendlichen einen Alltag zu ermöglichen, in dem sie sich wohlfühlen und sie selbst sein dürfen.

Für Familien:

Einfühlsame Unterstützung für Ihr Kind

Wir entlasten Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte. Mit unserer einfühlsamen Begleitung unterstützen wir Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen. Und das mit Herz und Leidenschaft. In der Schulbegleitung, Kita-Assistenz oder Therapie: Unsere persönliche Betreuung stellt sicher, dass junge Menschen von Beginn an die gleichen Chancen haben. Hindernisse überwinden. Und Ihre individuellen Stärken entfalten können.

Profis für Inklusion

Viele Wege – ein Ziel

Integrationshilfe

In der Integrationshilfe steht die intensive Begleitung Ihres Kindes mit besonderen Bedürfnissen im Vordergrund. Ob in der Schule oder in der Kita: wir verstehen uns als Partner Ihres Kindes auf Augenhöhe – und unterstützen es bedarfsgerecht und einfühlsam. Damit die Integration in die Schul- und Kindergartengemeinschaft gelingt, und jedes Kind sein volles Potenzial entfalten kann.

Integrationshilfe im Detail

Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf, unter anderem bei:

  • Drohender seelischer Behinderung
  • Verhaltensauffälligkeiten (z.B. AD(H)S)
  • Sozial-emotionale Verhaltensstörungen
  • Autismus-Spektrum-Störung
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Körperliche Behinderungen
  • Mutismus
  • Trisomie 21

Integrationshelfer können für den Kindergarten, die Kindergartenstätte und für alle Schulformen (auch Förderschulen) beantragt werden.

Unser Integrationshelfer verschiedenster Fachrichtungen sind an unseren fünf Standorten im Einsatz, um Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften zu unterstützen.

Antragssteller sind Eltern oder Sorgeberechtigte

​Eltern und Kinder können sich in einem Informationsgespräch vor Ort ein persönliches Bild von unserer Arbeit machen. Beantragt wird die Hilfe beim zuständigen Jugend-, Sozialamt oder LVR. Die Mitarbeiter/-innen dort prüfen die Notwendigkeit der Maßnahme. Nach Rücksprache mit unserer Einrichtung kann dann die Hilfe zu jedem Zeitpunkt im Jahr aufgenommen werden.

Es besteht ein Wahlrecht der Eltern, welcher Träger mit der Integrationshilfe beauftragt werden soll. Sie stellen beim zuständigen Amt (Träger der Sozialhilfe oder Jugendamt) den Antrag auf Integrationshilfe. Ergänzende Hilfen, die aus fachlicher Sicht notwendig sind, müssen von der Eingliederungshilfe finanziert werden. Ein fachärztliches Gutachten und eine Stellungnahme der Schule sind erforderlich.

Rechtliche Grundlagen: § 53, 54,SGB XII, § 35 a SGB VIII sowie § 27, SGB VIII

  • Jedes Kind ist einzigartig!
  • Jedes Kind verdient Wertschätzung, Respekt, Akzeptanz und Achtung seiner Persönlichkeit!
  • Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Teilhabe (UN Behindertenrechtskonvention)!

Übergeordnetes Ziel ist die Integration des Kindes und Jugendlichen sowie seine Verselbständigung im schulischen und sozialen Kontext. Integrationshilfe verfolgt somit immer das Ziel, sich selbst auf Dauer überflüssig zu machen.

  • Aufbau einer tragfähigen Bindung zu dem Klienten
  • Individuelle Betreuung
  • Verlässlicher Ansprechpartner für das Kind / den Jugendlichen
  • Unterstützung bei der Strukturierung des KiTa- und Schulalltags
  • Unterstützung bei räumlicher und zeitlicher Orientierung
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung bei lebenspraktischen Erfordernissen, z. B. dem An- und Auskleiden oder der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei Gefahreneinschätzung
  • Begleitung auf dem Schulweg, in den Pausen, auf Klassenfahrten etc.
  • Förderung der sozialen Kompetenz, Interaktion und Kommunikation
  • Strategien zur Konfliktbewältigung und Deeskalation
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Unterstützung bei Problemen der Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Unterstützung bei der Umsetzung des Nachteilsausgleichs
  • Unterstützung bei Konzentrations- und und Aufmerksamkeitsproblemen
  • Hilfe bei Regelverständnis und Akzeptanz
  • Hilfe bei der Verwendung von Unterrichtsmaterialien
  • Genaues Beobachten
  • Ggf. Dokumentation des Alltags / besonderer Situationen
  • Vermittlung zwischen Klienten, Schule/Kindergarten und Eltern/Sorgeberechtigten
  • Krisenintervention
  • Respektvolles und wertschätzendes Verhalten im pädagogischen Alltag
  • Ressourcenorientierte Förderung (Ermutigung, Beratung und Unterstützung)

Unsere Integrationshelfer stehen zur Verfügung, wenn Hilfebedarf vorhanden ist.

Wir arbeiten mit einem multiprofessionellen Team, bestehend unter anderem aus Diplom-Pädagogen, Sozialpädagogen und Sozialarbeitern, Heilerziehungspflegern, Gesprächspsychotherapeuten, Motopäden, Familientherapeuten, Montessoripädagogen, Erziehern, systemisch ausgebildeten Fachkräften, Lehrern und Studenten der entsprechenden Fachrichtungen.

Integrationshilfe muss qualitativ hochwertig erfolgen, wenn sie nachhaltig und erfolgreich sein soll. Daher sind für uns neben der individuellen persönlichen Eignung eine professionelle Anleitung, regelmäßige Fachberatung, praxisbegleitende Arbeitshilfe sowie Teamgespräche und Fortbildungen selbstverständlich.

Voraussetzung ist eine gute Vernetzung und Kooperation aller in der Integration Beteiligten, wie Eltern bzw. Sorgeberechtigte, Lehrer, Erzieher, Sonderpädagogen, Therapeuten, Jugend- bzw. Sozialamt und natürlich Integrationskräfte.

Thomas Kaiser
verwaltung@lernundtherapiezentrum.de
Tel. +49 2831 7175

Ambulante Jugendhilfe

Unsere ambulante Jugendhilfe steht für die ganzheitliche Unterstützung von Familien mit Kindern, die besondere Bedürfnisse haben. Neben einer verständnisvollen und empathischen Begleitung der Kinder, stehen wir auch eng an der Seite der Eltern und Erziehungsberechtigten. Zum Beispiel durch die Beratung in Erziehungsfragen, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe, die Begleitung zu Ämtern und sozialen Diensten, oder die Veranstaltung von Ferienfreizeiten für den Nachwuchs zur Entlastung der Erziehungsberechtigten.

Ambulante Jugendhilfe im Detail

Angebote der ambulanten Jugendhilfe können bei Schwierigkeiten in folgenden Bereichen Unterstützung bieten:

  • Erziehungsbereich (z.B. bei Unsicherheit oder Überforderung in der Erziehung, Verhaltensauffälligkeiten, Schulproblemen)
  • Beziehungsbereich (z.B. bei ungeklärten Beziehungen der Familienmitglieder untereinander, bei Gewalterfahrung oder auch bei persönlichen, familiären und außerfamiliären Problemen)
  • Gesundheitsbereich (z.B. bei der Pflege und Versorgung der Kinder, der Haushaltsführung, bei psychischen Belastungen oder bei einer Suchtproblematik)
  • Sozio-ökonomischer Bereich (z.B. in Fragen der materiellen Versorgung, bei Überschuldung, in der Gestaltung der Beziehungen zur Umwelt, bei der Entwicklung und Umsetzung beruflicher Perspektiven)

Antragssteller sind Eltern oder Sorgeberechtigte

​Eltern und Kinder können sich in einem Informationsgespräch vor Ort ein persönliches Bild von unserer Arbeit machen. Beantragt wird die Hilfe beim zuständigen Jugend-, Sozialamt oder LVR. Die Mitarbeiter/-innen dort prüfen die Notwendigkeit der Maßnahme. Nach Rücksprache mit unserer Einrichtung kann dann die Hilfe zu jedem Zeitpunkt im Jahr aufgenommen werden.

Es besteht ein Wahlrecht der Eltern, welcher Träger mit der Integrationshilfe beauftragt werden soll. Sie stellen beim zuständigen Amt (Träger der Sozialhilfe oder Jugendamt) den Antrag auf Integrationshilfe. Ergänzende Hilfen, die aus fachlicher Sicht notwendig sind, müssen von der Eingliederungshilfe finanziert werden. Ein fachärztliches Gutachten und eine Stellungnahme der Schule sind erforderlich.

Rechtliche Grundlagen: § 53, 54,SGB XII, § 35 a SGB VIII sowie § 27, SGB VIII

  • Beratung, Anleitung und Unterstützung der Familie in den vorher genannten Bereichen
  • Gezielte pädagogische Förderung und ganzheitliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen
  • Unterstützung von getrenntlebenden Elternteilen bei Schwierigkeiten, die das Kind oder den Jugendlichen betreffen
  • Begleitung zu Institutionen, Unterstützung bei der Wahrnehmung der eigenen Interessen, Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich des Umgangs mit diesen Institutionen
  • Stärkung der persönlichen, familiären und außerfamiliären Ressourcen
  • Vernetzung der Familie mit sozialen und gesundheitlichen Diensten, Strukturierung und Koordination von Hilfen
  • Krisenintervention
  • Durchführung von Gruppen-, Freizeit- und Ferienangeboten zur Anregung sinnvoller Freizeitgestaltung und Erweiterung der sozialen Fähigkeiten

Die Angebote sind individuell an den Erfordernissen der Familie, Kinder und Jugendlichen ausgerichtet und können jederzeit flexibel angepasst werden.

Wir bieten folgende Maßnahmen an

  • Die Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII) setzt den Fokus auf das Kind / den Jugendlichen
  • Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII) unterstützt das gesamte Familiensystem durch vielfältige Angebote
  • Die Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§35 SGB VIII) setzt ähnliche Schwerpunkte wie die Erziehungsbeistandschaft und stellt eine auch zeitlich intensivere Hilfeform dar
  • Das Ambulante Clearing (§§1 und 27 SGB VIII) hat das Ziel, die für die Familie bestmögliche Förderungsmöglichkeit herauszufinden

Was uns wichtig ist

Unsere Angebote

  • orientieren sich an den Lebenssituationen, den Erlebniswelten und den Sichtweisen der Familien, Kinder und Jugendlichen
  • setzen an deren Fähigkeiten und Möglichkeiten an sind handlungs- und lösungsorientiert
  • haben immer das gesamte (Familien-) System im Blick
  • sind für die Familien kostenfrei, denn die Kosten übernimmt das zuständige Jugendamt

und wir sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden.

Thomas Kaiser
verwaltung@lernundtherapiezentrum.de
Tel. +49 2831 7175

Therapie

Wir bieten Unterstützung bei einer Vielzahl von Herausforderungen, darunter Lernstörungen wie Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS), Rechenschwäche (Dyskalkulie), sowie Aufmerksamkeits- (ADS/ADHS), Wahrnehmungs- und Konzentrationsstörungen. Auch bei Ängsten wie Schul- und Prüfungsangst, sozialer und emotionaler Unsicherheit, sowie Störungen aus dem Autismus-Spektrum sind wir für Sie da. Unsere ganzheitlichen Therapieansätze helfen Kindern, ihre Stärken zu entdecken, Herausforderungen zu meistern und einen positiven Weg zu einem erfüllten Leben zu finden.

Therapieangebote im Detail

Unsere Unterstützung umfasst eine breite Palette von Herausforderungen, einschließlich Lernstörungen wie Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS), Dyskalkulie (Rechenschwäche), sowie Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörungen (ADS / ADHS), Wahrnehmungs- und Konzentrationsstörungen. Wir stehen Ihnen auch bei Ängsten wie Schul- und Prüfungsangst, sozialer und emotionaler Unsicherheit sowie Störungen im Autismus-Spektrum zur Seite. Durch unsere ganzheitlichen Therapieansätze unterstützen wir Kinder dabei, ihre Stärken zu erkennen, Herausforderungen zu bewältigen und einen positiven Weg hin zu einem erfüllten Leben zu finden.

Antragssteller sind Eltern oder Sorgeberechtigte

​Eltern und Kinder können sich in einem Informationsgespräch vor Ort ein persönliches Bild von unserer Arbeit machen. Beantragt wird die Hilfe beim zuständigen Jugend-, Sozialamt oder LVR. Die Mitarbeiter/-innen dort prüfen die Notwendigkeit der Maßnahme. Nach Rücksprache mit unserer Einrichtung kann dann die Hilfe zu jedem Zeitpunkt im Jahr aufgenommen werden.

Es besteht ein Wahlrecht der Eltern, welcher Träger mit der Integrationshilfe beauftragt werden soll. Sie stellen beim zuständigen Amt (Träger der Sozialhilfe oder Jugendamt) den Antrag auf Integrationshilfe. Ergänzende Hilfen, die aus fachlicher Sicht notwendig sind, müssen von der Eingliederungshilfe finanziert werden. Ein fachärztliches Gutachten und eine Stellungnahme der Schule sind erforderlich.

Rechtliche Grundlagen: § 53, 54,SGB XII, § 35 a SGB VIII sowie § 27, SGB VIII

Wir bieten Therapieangebote bei:

  • Lernstörungen allgemein
  • Lese- und Rechtschreibstörungen (LRS)
  • Rechenschwäche (Dyskalkulie)
  • Aufmerksamkeitsstörungen (ADS/ADHS)
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Konzentrationsstörungen
  • Ängsten, z.B. Schul- und Prüfungsangst
  • Sozialer und emotionale Unsicherheit
  • Störungen aus dem Autimus-Spektrum

Thomas Kaiser
verwaltung@lernundtherapiezentrum.de
Tel. +49 2831 7175

BlickLabor

Wir bieten Diagnose und Training der Sinneswahrnehmung im Gehirn, um eine optimale pädagogische Förderung zu ermöglichen. Unsere Untersuchungen decken drei Wahrnehmungsbereiche ab und wir stellen entsprechende Trainingsgeräte zur Verfügung. Durch unser Training verbessern Kinder die Verarbeitung von Sinnesinformationen im Gehirn und kognitive Funktionen, was nachweislich das Lernen erleichtert. Dies unterstützt nicht nur die Fortschritte beim Lesen, Schreiben und Rechnenlernen, sondern verbessert auch die Lehrerfahrung für deren Lehrkräfte.

Hier finden Sie detaillierten Informationen über die Zusammenhänge, Grundlagen und Entwicklung:

    Hat Ihr Kind Schwierigkeiten…

    Es…

    • liest stockend , unsicher oder sehr schnell, aber flüchtig
    • rutscht aus der Zeile
    • lässt Buchstaben und/oder Endungen weg
    • verwechselt ähnliche und/oder spiegelbildliche Buchstaben
    • liest sehr ungern und findet Lesen anstrengend
    • erfasst schlecht den Sinn von gelesenem Text
    • bekommt Kopfschmerzen nach längerem Lesen

    Es…

    • rechnet zählend (Zuhilfenahme der Finger)
    • hat Probleme mit dem Zehnerübergang
    • kann sich Mengen nicht vorstellen
    • kann einfache Rechnungen im Kopf nicht „überschlagen“
    • braucht sehr lange um Aufgaben zu lösen
    • hat Schwierigkeiten mit Textaufgaben

    ​Es…

    • hat ein unregelmäßiges Schriftbild
    • kann Zeile nicht einhalten
    • zeigt bei längerem Schreiben ein zunehmend schlechteres Schriftbild und die Anzahl der Rechtschreibfehler nimmt zu
    • schreibt ein und dasselbe Wort im gleichen Diktat auf mehrere verschiedene Arten
    • bemerkt Rechtschreibfehler nicht
    • schreibt aufeinanderfolgende Worte zusammen

    BlickLabor im Detail

    Das Blicklabor hilft Ursachen zu finden und, falls möglich, zu beseitigen

    Diagnose und Training der Verarbeitung von Sinnesinformationen im Gehirn schaffen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche pädagogische Förderung. Das Blicklabor untersucht drei Wahrnehmungsbereiche. Entsprechende Trainingsgeräte werden entliehen.
    Das Training verbessert die Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesinformationen im Gehirn und darauf aufbauende kognitive Funktionen. Es ersetzt nicht die schulischen Lernprozesse, sondern erleichtert nachweislich das Lernen für die betroffenen Kinder und das Lehren für ihre Lehrkräfte.
    Lesen-, Schreiben und Rechnenlernen können nun endlich Fortschritte machen!

    Michael Johanning
    michael.johanning@lernundtherapiezentrum.de
    Tel. +49 163 5683910

     

      Wir machen Recht auf Bildung und Teilhabe möglich

      Team Inklusion

      Unser Lern- und Therapiezentrum beschäftigt derzeit Mitarbeiter aus einer Vielzahl von Fachrichtungen. Dadurch sind wir in der Lage, pädagogische Mitarbeiter mit unterschiedlichen Qualifikationen anzubieten, die den spezifischen Hilfebedarf des Kindes oder Jugendlichen erfüllen.

      Unsere Gründer*innen Anne und Michael Johanning

      Gut organisiert – um viel zu bewirken 

      Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Teilhabe

      Der Besuch von Schule und KiTa gehört zur Teilhabe am Leben. Die Schulbildung unterstützt die Entwicklung behinderter und nicht behinderter Kinder zu handlungsfähigen, kompetenten, sozialen und verantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft. Eine elementare Schulbildung zählt zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Kinder dürfen nicht wegen ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention wird dieses Ziel auch von der Bundesregierung verfolgt.

      Schul- bzw. KiTa-Begleitung kann für Kinder und Jugendliche, die von einer Behinderung bedroht sind, eine Form der Hilfeleistung sein, durch die eine  Teilhabe erst ermöglicht wird.

      Übergeordnetes Ziel ist die Integration und Teilhabe des Kindes oder Jugendlichen und seine Verselbstständigung im schulischen und sozialen Kontext. Die Arbeit des Integrationshelfers orientiert sich an den individuellen Ressourcen, Möglichkeiten und besonderen Bedürfnissen des Kindes bzw. Jugendlichen mit Behinderung und soll seinem individuellen Anspruch auf angemessene Förderung gerecht werden. Die Integrationskraft soll immer das Ziel verfolgen, sich auf Dauer überflüssig zu machen.

      Das Lern- und Therapiezentrum verfügt über eine flache Führungshierarchie. Diese Unternehmungsstruktur schafft die Basis für ein vertrauensvolles Betriebsklima, in dem Einzelne verantwortungsvoll und eigenständig handeln. Es ermöglicht dem Lern- und Therapiezentrum rasch auf Veränderungen zu reagieren. Aufgaben der einzelnen Abteilungen sind:

      Fachkoordination

      Das Lern- und Therapiezentrum beschäftigt Koordinator*innen zur Sicherung der Qualität. Die Fachkoordination ist dabei nach Gebieten und den jeweils dazugehörigen Jugend- und Sozialämtern aufgeteilt. Unser Unternehmen beschäftigt derzeit Fachkoordinatoren an fünf unterschiedlichen Standorten am Niederrhein: Geldern, Kevelaer, Goch, Emmerich und Wesel. Zu den Aufgaben der Fachkoordinator*innen gehören beispielsweise:

      • Bearbeitung der Fallanfragen

      • Organisation des Kennenlernens zwischen Integrationsassistenzen und Kindern/Jugendlichen und Lehrer*innen/OGS/KiTa und Eltern/Sorgeberechtigten

      • Begleitung und Anleitung der Integrationskraft

       

      • Sicherstellung der Fachaufsicht inklusive Berichtswesen

      • Fachliche Begleitung und Teilnahme an Hilfeplankonferenzen

      • Hospitationen

      • Fallbesprechungen

      • Organisation und Bereitstellung von Supervisionen und Fortbildungsangeboten

       

      • Haltung und kontinuierliche Weiterentwicklung von
        Qualitätsstandards

      • Dienstplanung für die Integrationshilfe

      • Organisation und Vertretung

      • Personalplanung, Personalgewinnung

       

      • Bindeglied zwischen Familie, Schule, OGS, Integrationskraft, Jugend bzw. Sozialamt

      • Vernetzung bzw. regelmäßiger Austausch mit der entsprechenden Schul-/OGS-Leitung und KiTa

      • Kontakte zu den am Verfahren beteiligten Ämtern

      • Kontakte zu involvierten Helfer*innen (z.B. SPFH, FUD)

      • Ansprechpartner*in in Beschwerdefällen

      Qualität ist kein Zufall

      Klarheit, Struktur und Verbesserung erzielen

      Das Qualitätsmanagement des Lern- und Therapiezentrums setzt sich zusammen aus:

      • Qualitätsplanung
      • Qualitätsentwicklung
      • Qualitätskontrolle
      • Qualitätssicherung
      • Qualitätsverbesserung

      Diese Prozesse begleiten und kontrollieren im Wesentlichen die Geschäfts-leitung und die Fachkoordinatorinnen / Fachkoordinatoren. Jedoch sind Entwicklung und Ziele nur zu erreichen, in dem jeder einzelne Mitarbeiter ein Bewusstsein dafür entwickelt. So dienen zum Beispiel regelmäßige Teamsitzungen, Fortbildungen, Fallbesprechungen und Supervisionen zur Sicherung der personellen Entwicklung.

      Interne und externe Evaluationen spielen bei der Qualitätsentwicklung und Überprüfung unserer pädagogischen Arbeit eine wesentliche Rolle. Dazu wurde von uns beispielsweise ein Entwicklungsfragebogen konzipiert, der von jedem Mitarbeiter monatlich ausgefüllt und abgegeben wird und dessen Auswertung der Qualitätssicherung bzw. der Verbesserung dient. Die Prozesse im Rahmen des Qualitätsmanagements werden dokumentiert.

      Unser Ansatz zum Umgang mit Beschwerden ist positiv ausgerichtet. Wir betrachten sie als wertvolle Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Dienstleistungen. Beschwerden werden als Gelegenheit zur Reflexion und als Chance verstanden, unser Handeln zu optimieren. Unsere Grundhaltung sieht Beschwerden nicht als lästige Störung, sondern als Chance zur Entwicklung.

      Unser Ziel im Beschwerdemanagement ist es, die Zufriedenheit wiederherzustellen und sicherzustellen.

      Jede Beschwerde wird sorgfältig bearbeitet, dokumentiert und statistisch erfasst. Bei Beschwerdefällen arbeiten wir konstruktiv mit den Kunden, den Eltern/Sorgeberechtigten und den zuständigen Behörden zusammen, um gemeinsam Lösungen zu finden. Unsere Fachkoordinationskräfte bilden dabei mit allen Beteiligten ein Team, das sich engagiert für eine positive Lösung einsetzt.

      Ansprechpartner

      Standorte

      Standort Geldern

      Issumer Straße 43
      47608 Geldern
      Tel. +49 2831 7175

      Standort Kevelaer

      Amsterdamer Straße 6
      47623 Kevelaer
      Tel. +49 2832 7195

      Standort Goch

      Mühlenstraße 7
      47574 Goch
      Tel. +49 2823 9259575

      Standort Emmerich

      Am Leegmeer 4
      46446 Emmerich
      Tel. +49 173 8124902

      Standort Wesel

      Am Blaufuß 22
      46485 Wesel
      Tel. +49 1522 6338761

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… Matthias Friedeck (links) ist unser neuestes Team-Mitglied.

Als Fachkoordinator ist er das wichtigste Bindeglied zwischen unseren Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern, den betreuten Kindern mit ihren Familien, sowie den Kitas und Schulen. 🤝

Matthias verkörpert eine Bilderbuchgeschichte im LTZ: Er hat selbst einmal als Schulbegleiter angefangen, und sich stetig weiterentwickelt. Viele Kolleginnen und Kollegen und auch Kinder mit ihren Familien kennt er bereits persönlich. 😊

Glückwunsch zu Deiner neuen Rolle und einen guten Start, lieber Matthias! 🤩

#neuermitarbeiter #ltz #karriere

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